BaFöG
- Sie machen eine zweite oder dritte Ausbildung?
- Sie haben die Studienrichtung gewechselt?
- Sie haben die Hochschule gewechselt?
- Sie haben die Förderungshöchstdauer überschritten?
- Und in all den Fällen wird Ihnen kein BAföG bewilligt?
- Sie sollen BAföG zurückzahlen?
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir prüfen gerne für Sie und mit Ihnen den Bescheid.