Behinderungsgrad / Merkzeichen / Schwerbehinderungsrecht
Bei folgenden Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite und vertreten Ihre Rechte:
- Warum bekomme ich kein Merkzeichen „G” oder „aG” oder „RF” oder „B” oder „H” oder „Bl” oder „Gl” oder „T”?
- Wie lange darf sich das Versorgungsamt Zeit für meinen Antrag lassen?
- Warum wurden nicht alle Krankheiten berücksichtigt?
- Warum ist der Grad so niedrig?
- Welche Rechte als Behinderter / Schwerbehinderter habe ich?
- Darf das Versorgungswerk den Schwerbehinderungsgrad reduzieren?
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir prüfen gerne für Sie und mit Ihnen den Bescheid.