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Sozialrecht

Das deutsche Sozialrecht ist in zwölf Sozialgesetzbüchern sowie weiteren Gesetzen geregelt.

Es umfasst drei Bereiche:

 

Darüber hinaus gibt es das SGB I, das SGB IV und das SGB X. In diesen Büchern sind die Verfahrensvorschriften und gemeinsamen Vorschriften geregelt.

 

Wir beraten und vertreten Sie gern bei allen Fragen und Problemen zum Sozialrecht

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