Sozialrecht
Das deutsche Sozialrecht ist in zwölf Sozialgesetzbüchern sowie weiteren Gesetzen geregelt.
Es umfasst drei Bereiche:
- Soziale Fürsorge
Hierzu gehören u.a. das SGB II (Grundsicherung, sog. Hartz 4), das SGB XII (Sozialhilfe), das AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), das BAföG (Bundesausbildungsgesetz) sowie das WoGG (Wohngeld). - Sozialversicherung
Darunter fallen das SGB III (Arbeitslosenversicherung), das SGB V (Krankenversicherung), das SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung) sowie das SGB XI (Pflegeversicherung). - Soziale Entschädigung
Dazu zählen u.a. das HHG (Häftlingshilfe), BVG (Kriegsopferversorgungsgesetz) und OEG (Gewaltopferentschädigung).
Darüber hinaus gibt es das SGB I, das SGB IV und das SGB X. In diesen Büchern sind die Verfahrensvorschriften und gemeinsamen Vorschriften geregelt.
Wir beraten und vertreten Sie gern bei allen Fragen und Problemen zum Sozialrecht
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